Häufige Fragen

Auf dieser Seite haben wir Ihnen auf typische Fragen, die uns Bewerbende zum Bewerbungsverfahren, unseren Anforderungen und Voraussetzungen gestellt haben, beantwortet. Schauen Sie gerne einmal durch, ob Ihre Fragen damit bereits beantwortet sind.

Falls Ihre Frage noch nicht beantwortet wurde, sind wir gerne auch persönlich für Sie da. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Der vertrauensvolle Umgang mit Ihrer Bewerbung ist uns sehr wichtig.

Mit der Übersendung des ausgefüllten Online-Bewerbungsformulars erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten gem. gesetzlicher Bestimmungen gespeichert werden dürfen. Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Daten ausschließlich intern für Bewerbungszwecke und keiner anderen Nutzung zugeführt werden. Dabei beachten wir die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

Wir verarbeiten im Bewerbungsverfahren nur die personenbezogenen Daten, die Sie uns mit Ihrer Bewerbung zusenden. In der Regel handelt es sich hierbei um folgende Daten:

Name, Vorname und Geburtsdatum; Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse); Bewerbungsdaten wie Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse; ggf. Angaben zum Gesundheitszustand oder zu einer Schwerbehinderung; ggf. ein Bewerbungsfoto.

Die von Ihnen mitgeteilten Daten verarbeiten wir zur Prüfung Ihrer Bewerbung und Ihrer Eignung für die ausgeschriebene Stelle sowie zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Rechtsgrundlage ist § 26 BDSG.

Ihre Daten werden spätestens 6 Monate nach Ende des Bewerbungsprozesses für die Stelle, auf die Sie sich beworben haben, gelöscht. Kommt hingegen ein Arbeits- bzw. Dienstverhältnis zustande, werden Ihre Bewerbungsdaten in die Personalakte aufgenommen.

Im Falle von Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsprozesses oder zum Thema Datenschutz bei der Stadtverwaltung Kempen allgemein wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Kempen. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.kempen.de/de/inhalt/datenschutz/

Die richtige Ansprechperson für Ihre Fragen rund um den Bewerbungsprozess und das Auswahlverfahren im Allgemeinen, finden Sie auf der Kontaktseite. Spezielle Fragen zu ganz konkreten Stellen richten Sie am besten an die Mitarbeitenden, die auf der Seite der jeweiligen Stellenausschreibung benannt werden.

Sobald Sie sich auf eine ausgeschriebenen Stelle bewerben möchten und auf die entsprechende Stellenanzeige klicken, gelangen Sie ganz automatisch in unser Bewerbermanagementsystem. Dort finden Sie dann alle Hinweise darauf, welche Unterlagen wir von Ihnen für den Bewerbungsprozess benötigen, die dann ganz bequem hochgeladen werden können.

Falls Sie ein Xing- oder LinkedIn Profil haben, erhalten Sie direkt zu Beginn der Profilerstellen die Möglichkeit, sich dort anmelden. Ihr Profil vervollständigt sich dann automatisch und Sie prüfen lediglich nochmal, ob alles richtig übernommen wurde. Dieser Schritt ist selbstverständlich freiwillig, Sie können die Eintragungen im Folgeschritt auch selbst vornehmen.

Wenn Sie Unterlagen hochladen, achten Sie bitte darauf, dass sie vollständig und gut lesbar sind. Das erleichtert uns den Auswahlprozess enorm.

Liegt eine Schwerbehinderung vor? Dann fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen entsprechenden Nachweis an.

Am Ende des Vorgangs schicken Sie die Bewerbung ab. Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail, wenn dies geklappt hat. Falls nicht, überprüfen Sie zu diesem Zweck bitte auch Ihren Spamordner. Falls auch hier nichts eingegangen ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Ansprechperson auf.

In jeder Stellenausschreibung ist eine Bewerbungsfrist benannt. Sobald diese Frist verstrichen ist, werden die Termine für die Vorstellungsgespräche vergeben. Kommt Ihre Bewerbung zu Zuge, erhalten Sie somit voraussichtlich 2 bis 3 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist eine Information per E-Mail, verbunden mit der Bitte um Terminbestätigung, damit wir Sie fest einplanen können.

Sie haben leider nicht die Möglichkeit, den Termin wahrzunehmen und können anderweitige Termin auch nicht verlegen? Dann melden Sie sich bitte schnellstmöglich zurück, so das im besten Fall eine Alternative vereinbart werden kann. Leider können wir dies nicht immer gewährleisten.

  • Sie erstellen im Bewerbermanagementsystem ein Profil, laden Ihre Bewerbungsunterlagen hoch und schicken sie zum Schluss ab. Damit geht Ihre Bewerbung bei uns ein.
  • Sie erhalten unmittelbar nach Einsendung der Bewerbung eine automatische Eingangsbestätigung von uns – falls nicht, war voraussichtlich die E-Mailadresse nicht korrekt, dann melden Sie sich bitte bei der Ansprechperson.
  • Ihre Bewerbung hat uns überzeugt! Sie werden nach Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail zum Vorstellungsgespräch eingeladen und wir freuen uns, Sie näher kennenzulernen.
  • Sie bestätigen uns, dass Sie den Termin wahrnehmen werden, gerne direkt per E-Mail.
  • Das Vorgestellungsgespräch findet statt – ggf. mit vorzubereitender Aufgabe, Dauer je Stelle ca. 30 Minuten bis zu einer Stunde (nähere Informationen erhalten Sie in der Einladungsmail)
  • Sie haben uns überzeugt! Sie erhalten eine telefonische Zusage vorbehaltlich der Gremienzustimmung.
  • Sie erhalten die schriftliche Zusage für die Position.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin zur Vertragsunterschrift und zur Klärung Ihrer Fragen und erster Anliegen.

Herzlich Willkommen im Team!

Wenn Sie von uns einen Termin für das Vorstellungsgespräch erhalten und feststellen, dass Sie verhindert sind und anderweitige Termine auch nicht verschieben können, dann melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der angegebenen Kontaktperson zurück. So lässt sich direkt klären, ob ein Alternativtermin angeboten werden kann.

Das kommt ein wenig darauf an, für welchen Ausbildungs- oder Studienplatz Sie sich beworben haben!

Verwaltungsfachangestellte und Anwärter*innen im kommunalen Verwaltungsdienst: In beiden Fällen gibt es ein mehrstufiges Verfahren. Erfüllen Sie die formalen Voraussetzungen, die in der jeweiligen Stellenausschreibung zu finden sind, erhalten Sie eine Einladung zum schriftlichen Einstellungstest. Haben Sie diesen erfolgreich absolviert, laden wir Sie zu einem zweiten Termin ein, in dem Sie uns und wir Sie näher kennenlernen werden. Hierfür haben wir ein paar Aufgaben und Fragen für Sie vorbereitet. Natürlich erhalten auch Sie ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen an uns loszuwerden.

Alle anderen Ausbildungs- und Studiengänge: Erfüllen Sie die formalen Anforderungen? Super, dann erhalten Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein und freuen uns, Sie in diesem Rahmen näher kennenzulernen.

Haben Sie weitere Fragen zum Ablauf des Auswahlverfahrens? Dann melden Sie sich einfach bei der Ansprechperson, sie hilft Ihnen gerne weiter!

Weitere Informationen rund um das Thema Ausbildung bei der Stadt Kempen finden Sie hier!

Neben Mitarbeitenden aus dem jeweiligen Fachamt der ausgeschriebenen Stelle nehmen auch Mitarbeitende aus der Abteilung Personalmanagement und -service an Vorstellungsgesprächen teil. Darüber hinaus sind je Position und Bewerbende noch folgende Personen anwesend:

  • Personalratsmitglied: Bei der Stadt Kempen nimmt ein*e Vertreter*in des Personalrates regelmäßig an den Auswahlgesprächen teil. Die Teilnahme dient der Information des Personalrates über die Bewerberauswahl der Dienststelle. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben hat der Personalrat darüber zu wachen, dass bei Stellenbesetzungsverfahren die geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen usw. eingehalten werden.
  • Gleichstellungsbeauftragte: Die Stadt Kempen fällt ihre Personalentscheidungen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in das Auswahlverfahren von der Stellenausschreibung bis zur endgültigen Entscheidung über die personelle Besetzung einer Stelle eingebunden. Im Vorstellungsgespräch wie in allen anderen Phasen des Stellenbesetzungsverfahrens achtet sie auf die Einhaltung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes.
  • Schwerbehindertenvertretung: Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht die Bewerbungsunterlagen der schwerbehinderten Menschen sowie der relevanten anderen Bewerbenden einzusehen und an den Bewerbungsgesprächen mit schwerbehinderten Personen teilzunehmen – sofern diese nicht darauf verzichten.
    Als Aufgabe hat die Schwerbehindertenvertretung dabei den Schutz vor Benachteiligung bei Auswahl und Einstellungen aufgrund einer Behinderung zu überwachen.
  • Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Die JAV steht den Auszubildenden in der gesamten Ausbildungszeit als Ansprechpartnerin und Vertrauensperson zur Seite. Sie unterstützt bei sozialen oder personellen Angelegenheiten, berät bei rechtlich Fragestellungen und vertritt die Interessen der Auszubildenden im Personalrat. Die JAV wird aber nicht erst mit Beginn der Ausbildungszeit tätig, sondern vertritt die Interessen der Auszubildenden bereits im Vorstellungsgespräch. So tritt sie in den Vorstellungsgesprächen beratend auf und kontrolliert die Gleichbehandlung zwischen den Bewerbenden.

Sind Sie zum Vorstellungsgespräch eingeladen worden, bringen Sie die formalen Anforderungen für die ausgeschriebene Position bereits mit.

Im nächsten Schritt wird es darum gehen, welche konkreten Wissens- und Erfahrungswerte für die Position vorhanden sind und wie Sie diese anwenden können. Das Vorstellungsgespräch dient somit allen Beteiligten dazu, sich näher kennenzulernen und sich über alle wesentlichen Aspekte der ausgeschriebenen Stelle auszutauschen. Nach dem Gespräch sollten beide Seiten beurteilen können, ob die jeweiligen Anforderungen und Vorstellungen über- und zueinander passen.

Grundsätzlich sind in der Stellenausschreibung schon viele Hinweise enthalten, welche Aspekte für die Position aus unserer Sicht relevant sind und voraussichtlich besprochen werden. Dies sind neben Ihrer bisherigen Berufserfahrung und den Fachkompetenzen auch Fähigkeiten im Bereich der sog. Softskills (Kommunikationskompetenz, Teamorientierung, usw.). Ist mit der Stelle Führungsverantwortung verbunden, wird dies ebenfalls thematisiert. Wir möchten beispielsweise von Ihnen wissen, wie Ihre bisherigen Berührungspunkte sowie Ansichten dazu aussehen oder wie Sie in konkreten Fallbeispielen vorgehen würden.

Wir setzen voraus, dass Sie sich neben den Inhalten der Stellenausschreibung auch mit der Stadt Kempen als Arbeitgeberin und als Ort befasst haben.

Sollten Sie sich auf eine Stelle in der Verwaltung beworben haben und nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen, wäre es darüber hinaus hilfreich, wenn Sie sich mit Besonderheiten des öffentlichen Dienstes in einer Kommunalverwaltung beschäftigt haben.

Gibt es dann aus Ihrer Sicht noch ungeklärte Aspekte, können Sie Ihre Fragen gerne mitbringen und im Rahmen des Vorstellungsgesprächs klären.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit bei uns! Initiativbewerbungen können Sie hier bei uns einreichen.

Folgende Praktika können Sie bei der Stadt Kempen absolvieren:

  • Schülerbetriebspraktika
  • Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums (z.B. im Bereich Jura und Sozialer Arbeit)
  • Vorpraktika zur Vorbereitung auf die Erzieherinnenausbildung im Umfang von 900 Stunden
  • Anerkennungsjahrespraktika im Rahmen der Erzieherinnenausbildung
  • Praktika im Rahmen des dualen Studiums der Sozialpädagogik

Sie möchten ein Praktikum bei uns machen? Dann schicken Sie uns doch eine Bewerbung mit Angaben zu Praktikumsart (Pflicht/freiwillig; Schüler*in/Student*in) Dauer, Zeitpunkt und Wunschbereich an praktikum@kempen.de und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Sie haben Fragen? Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Ich bin Birgit Heidrich und stehe Ihnen gerne für alle Fragen zur Seite.